Okunishi Masaru wurde zum Tode verurteilt, nachdem man ihn für schuldig befunden hatte, am 28. März 1961 fünf Frauen aus der Stadt Nabari im Süden von Japan vergiftet zu haben. Unter den Opfern befanden sich seine Frau und seine Geliebte.
Okunishi Masaru wurde zum Tode verurteilt, nachdem man ihn für schuldig befunden hatte, am 28. März 1961 fünf Frauen aus der Stadt Nabari im Süden von Japan vergiftet zu haben. Unter den Opfern befanden sich seine Frau und seine Geliebte. Man beschuldigte ihn, die Opfer mit Wein vergiftet zu haben, der mit landwirtschaftlichen Chemikalien versetzt worden war – jedoch konnte der Tatbestand nie bewiesen werden.
Okunishi Masaru gestand das Verbrechen nach langen Polizeiverhören, in denen man ihn gefoltert haben soll. Später während dem Gerichtsverfahren zog er sein Geständnis zurück und wurde aufgrund mangelnder Beweise frei gesprochen. In der Folge wurde der Freispruch jedoch in einem Berufungsverfahren durch ein höheres Gericht aufgehoben, und Okunishi Masaru wurde zum Tode verurteilt.
Das Todesurteil wurde am 15. Juni 1972 auch vom Obersten Gerichtshof bestätigt. Als er zum siebten Mal Rechtsmittel gegen das Urteil erhob, kam das Strafgericht in Nagoya schliesslich seinem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach, und der Prozess wurde im April 2005 wieder neu aufgenommen. Das Verfahren wurde jedoch bald wieder eingestellt, vermutlich weil man befürchtete, dass eine etwaige Aufhebung des Todesurteils einen negativen Einfluss auf die Akzeptanz der Todesstrafe in der japanischen Öffentlichkeit haben könnte.
Okunishi Masaru hatte inzwischen alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft und konnte jederzeit hingerichtet werden. Die Schwelmer Gruppe von Amnesty International setzte sich für die Begnadigung von Okunishi ein.
Okunishi Massaru starb am 4. Oktober 2015 eines natürlichen Todes. 46 Jahre saß er im Todestrakt.